Die ambulante medizinische Versorgung steht vor großen Veränderungen. Hintergrund ist ein geplantes Sparprogramm im Gesundheitswesen, mit dem die gesetzlichen Krankenkassen finanziell entlastet werden sollen.
Viele Hausarztpraxen, Berufsverbände und Kassenärztliche Vereinigungen sehen diese Entwicklung kritisch, denn die geplanten Maßnahmen könnten direkte Auswirkungen auf die medizinische Versorgung im Praxisalltag haben.
Wir erklären, worum es geht und wie Sie uns unterstützen können, um sich gegen dieses Spargesetz zu wehren, um weiterhin Ihre hausärztliche Versorgung zu gewährleisten.
Wer steckt hinter dem Sparprogramm?
Der Gesetzentwurf zum sogenannten „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ - kurz GKV-Spargesetz - wurde Ende April 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Federführend ist das Bundesgesundheitsministerium.
Ziel der Bundesregierung ist es, die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten und eine drohende Finanzierungslücke zu schließen.
Laut Bundesgesundheitsministerium wird:
• für 2027 mit einer Finanzierungslücke von rund 16 Milliarden Euro gerechnet
• bis 2030 sogar ein Defizit von bis zu 40 Milliarden Euro befürchtet
Geplant sind deshalb umfangreiche Einsparungen im Gesundheitswesen.
Wie viel soll eingespart werden?
Die Bundesregierung plant ein Maßnahmenpaket, das die gesetzlichen Krankenkassen bereits 2027 um 16,3 Milliarden Euro entlasten soll.
Davon sollen:
• rund 11,2 Milliarden Euro durch Einsparungen im Gesundheitswesen entstehen
• etwa 3,8 Milliarden Euro direkt von den Patienten über höhere Belastungen und Zuzahlungen getragen werden
Die jährliche Entlastungswirkung soll nach Regierungsangaben bis 2030 auf mehr als 38 Milliarden Euro ansteigen. Kritiker bemängeln, dass insbesondere die ambulante Versorgung betroffen ist – also genau der Bereich, der täglich die wohnortnahe medizinische Betreuung sicherstellt.
Was genau ist geplant?
Begrenzte Vergütung trotz steigender Kosten
Hausarztpraxen sollen Leistungen künftig teilweise nur noch begrenzt vergütet bekommen.
Gleichzeitig steigen jedoch weiterhin:
• Personalkosten
• Mieten
• Energiekosten
• Materialkosten
Besonders problematisch:
Die Vergütungssteigerungen sollen künftig streng an die sogenannte Grundlohnsumme gekoppelt werden, unabhängig davon, wie stark die tatsächlichen Praxiskosten steigen.
Für die Jahre 2027 bis 2029 ist zusätzlich eine gesetzliche Absenkung dieser Berechnungsgrundlage geplant.
Teilweise Rückkehr zur Budgetierung
Viele Hausarztpraxen hatten gehofft, dass die hausärztliche Versorgung langfristig entbudgetiert wird. Der aktuelle Gesetzentwurf sieht jedoch erneut Begrenzungen vor. Leistungen oberhalb bestimmter Budgets sollen künftig nur noch abgestaffelt vergütet werden. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) spricht deshalb von einer faktischen Teil-Budgetierung.
Kürzungen bei der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV)
Besonders umstritten ist die geplante Begrenzung der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV). Die HzV gilt als wichtiger Baustein für die zukünftige Patientensteuerung über die Hausarztpraxis. Genau dieses Modell möchte die Politik eigentlich stärken. Gleichzeitig sollen aber die finanziellen Mittel für neue Teilnehmer gedeckelt werden. Hausärzteverbände warnen deshalb davor, dass das geplante Primärarztsystem geschwächt wird, bevor es überhaupt flächendeckend umgesetzt werden kann.
Wegfall bisheriger Vergütungsanreize
Mehrere finanzielle Anreize für Hausarztpraxen - um noch mehr Patienten zu betreuen- aus früheren Reformen sollen entfallen.
Darunter:
• Zuschläge für kurzfristige Terminvermittlung
• Vergütungsvorteile für offene Sprechstunden
• Sonderregelungen für Terminservice-Fälle
Die gesetzlichen Pflichten bleiben jedoch bestehen.
Das bedeutet: Praxen sollen weiterhin noch mehr Verfügbarkeit anbieten, mehr Patienten behandeln, aber mit geringerer Vergütung.
Wir zitieren Herrn Stephan Bernhardt (niedergelassener Hausarzt in Tempelhof-Schöneberg): „Stellen wir uns ein Lokal vor, in dem der Wirt mit dem zehnten bestellten Essen weniger Gewinn macht als mit dem ersten”.
Mehr Bürokratie im Praxisalltag
Geplant ist unter anderem ein neues Modell der Teil-Arbeitsunfähigkeit (Teil-AU). Dabei sollen Ärzte künftig differenzierter beurteilen und dokumentieren, ob Patienten noch teilweise arbeitsfähig sind. Viele Praxen rechnen dadurch mit deutlich mehr Verwaltungsaufwand.
Änderungen bei Medikamenten und Verordnungen
Zusätzlich sind strengere Vorgaben bei Arzneimittelverordnungen geplant. Außerdem sollen Medikamentenzuzahlungen steigen. Auch dadurch erwarten viele Praxen mehr Beratungs- und Erklärungsbedarf.
Warum schlagen Hausärzte Alarm?
Die KBV, Hausärzteverbände und viele niedergelassene Ärzte warnen inzwischen offen vor einer Verschlechterung der Versorgung. KBV-Chef Andreas Gassen erklärte: „Was dieses Gesetz reduzieren wird, ist die Versorgung.“ Nach Berechnungen der ärztlichen Selbstverwaltung könnten Praxen künftig deutlich weniger Patienten wirtschaftlich versorgen als bisher.
Viele Ärztinnen und Ärzte befürchten deshalb:
• längere Wartezeiten (generell auf Termine)
• keine offene Akutsprechstunde mehr
• Aufnahmestopps für Neupatienten
• weniger Zeit pro Patient
• keine KV-Termine mehr
• Reduktion der bestehenden Patientenzahlen
• Hauptkrebsscreening ist keine Kassenleistung mehr
• insgesamt weniger Kassenleistungen (GKV)
• keine akuten Vermittlungen mehr zu Gebietsfachärzten (Kardiologen, HNO etc.)
• frühzeitige Praxisaufgaben
• einen Rückgang neuer Niederlassungen
Gerade in Berlin verschärfen hohe Miet-, Energie- und Personalkosten die Situation zusätzlich.
Was könnte das für Patienten bedeuten?
Besonders betroffen ist die ambulante Versorgung. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sollen allein im ambulanten Bereich bereits im kommenden Jahr rund 2,7 Milliarden Euro eingespart werden. Die KBV warnt deshalb vor spürbaren Auswirkungen auf die Patientenversorgung.
Patienten könnten die Auswirkungen direkt im Alltag merken:
• längere Wartezeiten auf Termine
• eingeschränkte Erreichbarkeit
• keine offenen Akutsprechstunden
• schwierigere Hausarztsuche
• keine akuten Vermittlungen mehr zu Gebietsfachärzten (Kardiologen, HNO etc.)
• höhere Medikamentenzuzahlungen
• weniger wohnortnahe Versorgung
Viele Praxen arbeiten bereits heute an ihrer Belastungsgrenze. Deshalb warnen zahlreiche Ärzteverbände davor, dass die geplanten Kürzungen langfristig die hausärztliche Versorgung schwächen könnten.
Aktuelle Protestaktion: „Hausarztpraxen retten“
Angesichts der geplanten Kürzungen haben die Hausärztinnen- und Hausärzteverbände eine bundesweite Protestaktion gestartet. Unter dem Motto „Hausarztpraxen retten“ sollen Patientinnen und Patienten gemeinsam mit den Praxisteams auf die drohenden Folgen aufmerksam machen.
Die Verbände kritisieren insbesondere:
• die Kürzungen bei neuen HzV-Teilnehmern
• die teilweise Rücknahme der Entbudgetierung
• die aus ihrer Sicht fehlende Berücksichtigung der Folgen für die Patientenversorgung
Wie können Patienten unterstützen?
Über die Kampagnenseite www.hausarztpraxen-retten.de können Bürgerinnen und Bürger mit wenigen Klicks aktiv werden. Nach Eingabe der eigenen Postleitzahl wird automatisch der zuständige Bundestagsabgeordnete ermittelt.
Anschließend kann direkt eine vorbereitete E-Mail versendet werden, um auf die Bedeutung einer starken hausärztlichen Versorgung hinzuweisen.
Nach Angaben der Verbände soll dadurch bis zum 25. Juni 2026 politischer Druck aufgebaut werden, bevor das Gesetz endgültig beschlossen wird.
So einfach retten Sie die Hausarztpraxen mit nur wenigen Klicks:
- Geben Sie Ihre Postleitzahl ein.
- Wählen Sie die Bundestagsabgeordneten aus, denen Sie schreiben möchten. Kopieren Sie die angezeigte E-Mail-Adresse in eine neue E-Mail in Ihrem E-Mail-Programm.
- Nutzen Sie den Textvorschlag (Betreff, Anschreiben) des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands oder schreiben Sie eine eigene E-Mail.
Bitte erzählen Sie auch Ihren Familien, Freunden und Kollegen von dieser Aktion. Jede E-Mail zählt.
Sie können auch gern unseren Instagram-Beitrag zur Aktion oder den Link zur Website teilen, um darauf aufmerksam zu machen.
Warum die Zeit drängt
Nach aktuellem Stand soll das Gesetz am Freitag, den 26. Juni 2026, in die letzte Beratung im Bundestag gehen. Bis dahin versuchen Hausärzteverbände, Praxisteams und Patienten gemeinsam, auf die möglichen Folgen aufmerksam zu machen.
Ob das Gesetz vollständig verhindert wird, ist derzeit offen. Möglich sind jedoch Änderungen, Abschwächungen oder Nachbesserungen einzelner Regelungen.
Warum betrifft das letztlich alle?
Die hausärztliche Versorgung wird oft erst dann sichtbar, wenn sie nicht mehr selbstverständlich verfügbar ist. Wer kurzfristig medizinische Hilfe benötigt, unter chronischen Erkrankungen leidet oder einen festen Ansprechpartner für gesundheitliche Fragen sucht, ist auf funktionierende Hausarztpraxen angewiesen.
Viele Hausärztinnen und Hausärzte wünschen sich deshalb, dass die Auswirkungen der geplanten Reform frühzeitig öffentlich diskutiert werden, bevor Einschränkungen im Praxisalltag für Patientinnen und Patienten spürbar werden.
Denn eine wohnortnahe hausärztliche Versorgung ist nicht selbstverständlich. Sie ist ein zentraler Bestandteil unseres Gesundheitssystems und für viele Menschen ein Stück medizinischer Sicherheit im Alltag.
Uns liegt Ihre nahe Gesundheitsversorgung am Herzen, deshalb haben wir vor 2 Jahren unsere gemeinschaftliche Hausarztpraxis in Berlin-Lichtenberg eröffnet.
Danke für Ihre Unterstützung!
Ihre Ärztinnen Dr. med. Claudia Burkhardt & Maria Heinemann
& das gesamte Praxisteam

Dieser Artikel erscheint als Unterstützung der Aktion des Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V.
Bildnachweise:
Titelbild & Logo: © Hausärztinnen- und Hausärzteverband e. V.
Quellen:
https://www.kbv.de/positionen/stellungnahmen/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz





